Sapere aude!

 

Leseprobe aus:

Martin Luther und die Freiheit

Werner Zager (Hg.)

 

Die Printfassung enthält Fußnoten.

5. Luthers Bekenntnis zu Worms im Kontext seiner Zeit

Bevor wir uns der Wirkungsgeschichte von Luthers Bekenntnis auf dem Reichstag zu Worms zuwenden, gilt es zunächst dieses im zeitgeschichtlichen Kontext zu verstehen. Nur so kann vermieden werden, die Person des Reformators vorschnell zu vereinnahmen.

Luthers Berufung auf das Gewissen bewegt sich im Rahmen mittelalterlichen Denkens; die Berufung auf ein „freies“ Gewissen, das sich von allen Bindungen frei gemacht hat, wäre Luther nicht in den Sinn gekommen. „Gewissen“ ist für ihn auch nicht identisch mit der unüberhörbaren Stimme Gottes im Menschen. „Das Gewissen ist weder neutral noch autonom, sondern umkämpft von Gott und vom Teufel, nicht autonomes Zentrum der Person, sondern immer gelenkt und erst dann frei, wenn Gott es befreit und ‚gefangen‘ nimmt.“

Neu ist bei Luther das gehorsame Hören auf die heilige Schrift gegen die Autorität von äußeren Instanzen wie Papst und Konzil.

Neu ist auch, dass Luther das christliche Gewissen aus seiner individuellen Unmittelbarkeit zu Gott herausreißt und in die Pflicht nimmt, auf den „klaren Grund“ (ratio evidens) zu hören. Luther hat selbst immer wieder mit Vernunftargumenten gearbeitet, um seinen Gegnern die Unstimmigkeit ihrer Schriftbeweise zu zeigen. Er hat gewusst, dass man mit einem reinen Biblizismus, der sich mit Zitaten begnügt, um alle Fragen zu lösen, nicht auskommt. So verrät auch Luthers eigene theologische Arbeit, nicht zuletzt seine scharfsinnig und kritisch durchgeführten Disputationen, eine glänzende Anwendung des menschlichen Erkenntnisvermögens. Zwar baut reformatorischer Glaube nicht auf Vernunft: Gottes Allmacht übersteigt alle Vernunft und Christi Kreuz widerstrebt aller Vernunft. Reformatorisches Handeln aber muss sich an Vernunft und Erfahrung ausweisen können, eben weil es dem Nächsten und nicht der Selbstrechtfertigung und Selbstheiligung dient.

Luther hat das christliche Gewissen befreit von der Weisung durch päpstliches Dekret und kanonisches Recht. Zugleich hat er es gefangengenommen durch Gottes Wort, verantwortlich im Dienst an der Welt.

Deshalb muss für alle Bereiche des Lebens Gottes Wort neu gehört und mit Weltvernunft auf seine Konsequenzen für die Lebensgestaltung befragt werden.

Luthers Bekenntnis auf dem Reichstag zu Worms „ist eine Sternstunde in der Geistesgeschichte der Menschheit. Zum ersten Mal ist hier in aller Öffentlichkeit vor höchsten Vertretern von Kirche und Welt der Grundsatz der Gewissensfreiheit ausgesprochen.“ Der Glaube kann nicht kommandiert werden, ist er doch eine Sache des Gewissens. „Luther wagt, sein Verständnis der Hl. Schrift kritisch gegen das der damals höchsten geistlichen Autorität zu setzen. Luthers Schriftprinzip war autoritätskritisch. Seine Bindung an Gottes Wort vollzieht sich in der inneren Freiheit persönlicher Erkenntnis und persönlicher Entscheidung.“