Sapere aude!

Leseprobe aus:

Die Gedenkfeiern der Reichstagsjubiläen in Worms:
1821 – 1921 – 1971 – 2021


Bereits im Jahr 1617, 100 Jahre nach Luthers Veröffentlichung seiner 95 Thesen, wurde in den evangelischen Territorien damit begonnen, zuerst alle 100 Jahre, später auch in kürzeren Intervallen von 50 oder gar 25 Jahren Reformationsjubiläen zu begehen. Solche Feiern bezogen sich zunächst einmal auf den Thesenanschlag als den Beginn der Reformation, wurden dann aber auch schon im Laufe des 17. Jahrhunderts ausgedehnt auf die Confessio Augustana, den Augsburger Religionsfrieden, die Konkordienformel und das Konkordienbuch.

Und so überrascht es nicht, dass im April 1721 der lutherische Rat der Stadt Worms beschloss, Luthers Widerrufsverweigerung auf dem Reichstag zu Worms am 18. April 1521 nach 200 Jahren in einem Jubiläums-Gottesdienst zu gedenken. In der Morgenpredigt des betreffenden Tages wurde die lutherische Bevölkerung aufgefordert, nicht nur auf das verkündigte Wort Gottes zu hören, sondern auch für den Erhalt der Stadt und deren Kirchen zu beten sowie mit ihrer Kollekte die im Bau befindliche Dreifaltigkeitskirche zu unterstützen.

Im Folgenden sollen die hier in Worms in den Jahren 1821, 1921 und 1971 abgehaltenen Gedenkfeiern der Reichstagsjubiläen genauer in den Blick genommen werden, da für diese entsprechendes Quellenmaterial zur Verfügung steht. Dabei wird von besonderem Interesse sein, welches Bild von Luther und der Reformation jeweils vermittelt worden ist. Für ein sachgemäßes Verständnis, das sich vorschneller Werturteile enthält, wird es darauf ankommen, dem betreffenden geschichtlichen Kontext Rechnung zu tragen. Eine eingehende Auseinandersetzung mit dem diesjährigen Reichstagsjubiläum wäre sicher verfrüht, aber ein Schlaglicht soll am Ende des Vortrags doch darauf geworfen werden.
besuchen Sie diese Seite bald wieder. Vielen Dank für ihr Interesse!